Dresdner Parkeisenbahn: Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche liegt vor

04.04.2019

Das vor zwei Jahren angekündigte „Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche“ bei der Dresdner Parkeisenbahn ist nun fertig und liegt der SBG gGmbH vor. Teile dieses neuen Schutzkonzeptes sind im Laufe der Gespräche und der Erarbeitung bereits in die Arbeit und die Abläufe der Dresdner Parkeisenbahn implementiert.

Steuergruppe erarbeitete das Schutzkonzept

Das Schutzkonzept erarbeitete eine „Steuergruppe“ genannte Versammlung, der folgende 16 größtenteils ehrenamtlich arbeitende Teilnehmer angehörten:

-eine Mitarbeiterin der SBG gGmbH

-ein geringfügig beschäftigter Mitarbeiter der Dresdner Parkeisenbahn

-vier Elternvertreter_innen von Parkeisenbahner_innen

-zwei minderjährige und zwei (später dann drei) volljährige Assistent_innen

-drei Kinder- und Jugendschutzbeauftragte des Fördervereins Dresdner Parkeisenbahn e.V.

-ein Jugendleiter des Fördervereins Dresdner Parkeisenbahn e.V.

-der Leiter der Parkeisenbahn

Den Sitzungen dieses ehrenamtlichen Gremiums standen mit Rat und Tat zwei Vertreterinnen der AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Shukura – Fachstelle zur Prävention sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen bei.

Wesentliche Inhalte des Schutzkonzeptes für Kinder und Jugendliche

Das Schutzkonzept besteht aus sechs größeren Themenbereichen bzw. Maßnahmeblöcken:

1. einem Partizipationskonzept, in dem die verschiedenen Anspruchsgruppen im Umfeld der Parkeisenbahn Dresden benannt sind und deren Wege und Möglichkeiten zur Teilhabe und Mitarbeit deutlich aufgezeichnet und formuliert sind. Ein neues Element werden der Kinder- und Jugendrat sowie der Elternrat sein. Diese sollen ein Teil der Partizipation werden, der später von Sozialpädagogen betreut und begleitet werden wird.

2. einem Konzept zur regelmäßigen Präventionsschulung und konkrete Präventionsmaßnahmen

3. einem Konzept für ein transparentes und funktionierendes Beschwerdemanagement. Dieses wurde bereits im April 2017 installiert. Die Parkeisenbahn arbeitet seither bereits erfolgreich mit dem Beschwerdemanagement und unterrichtet alle Beteiligten permanent und nachhaltig über die Chancen, Rechte und Pflichten, die dieses Regime ermöglicht

4. verschiedenen Handlungsleitfäden zur Gewährleistung der Handlungssicherheit der Mitarbeitenden im Falle des Verdachts bzw. der Offenlegung sexualisierter Gewalt, Kindeswohlgefährdung, Fehlverhalten und Gewalt durch Kinder und Jugendliche sowie Handlungsleitfäden für Personalauswahlverfahren und Umgang mit unentschuldigten Fehlzeiten von Kindern und Jugendlichen

5. verschiedenen Maßnahmen und Regeln für die Überprüfung der Mitarbeiter und der Selbstverpflichtung der Mitarbeiter

6. einem Konzept zur Unterstützung durch Sozialpädagogen. Geplant ist, dass künftig zwei Sozialarbeiter laut Schutzkonzept paritätisch zu je einer halben Stelle besetzt in die Abläufe der Parkeisenbahn integriert werden sollen. Die Trägerschaft für diese Stellen wird die AWO übernehmen.

 

Zentraler Grundsatz der Transparenz

In allen Themenbereichen und Maßnahmepaketen gilt der zentrale Grundsatz der Transparenz der Abläufe und Regeln beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Dieser ist einzeln nicht als Maßnahme formuliert, findet sich im Konzept aber in allen einzelnen Bestandteilen. Transparenz entsteht durch Informationsveranstaltungen, klare Handlungsanweisungen und –Leitfäden, offen kommunizierte Bewertungskriterien, Veranstaltungsregeln, Hausordnungen und Arbeitsstrukturen, die Grundstruktur des Beschwerdemanagements und die offene Benennung aller möglichen Beschwerdewege und transparente und nachvollziehbare Wege der Beschwerdebearbeitung. Transparenz entsteht außerdem bei den Auswahlverfahren für Assistent_innen durch offen kommunizierte Auswahl- bzw. Empfehlungskriterien und einen offen kommunizierten Auswahlprozess.

Implementierung des Schutzkonzeptes

Kinder und Jugendliche erhalten im Rahmen der Winterausbildung 2018 / 2019 durch die AG-Leiter_innen die Information zur Einführung des Schutzkonzeptes. Auf diesem Wege werden Sie über ihre Rechte bei der Dresdner Parkeisenbahn informiert und auf ihre Beteiligungs-, Hilfe- und Beschwerdemöglichkeiten hingewiesen. Darüber hinaus wird das Schutzkonzept nun in alle Bereiche der Parkeisenbahn durch Schulungen und Informationsveranstaltungen implementiert und soll mindestens aller drei Jahre auf Aktualität und Vollständigkeit überprüft werden. Alle Mitarbeiter_innen können in das Schutzkonzept bei der Dresdner Parkeisenbahn in der Betriebsleitung oder beim Förderverein Einsicht nehmen. Etwaige Verbesserungsvorschläge oder Kritikpunkte können eingereicht werden.

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