Besucherordnung
Stallhof Dresden

Liebe Besucher,

der Stallhof ist ein kulturhistorisch bedeutsames Denkmal.

Um die Anlage auch künftigen Besuchern zu bewahren, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Der Stallhof ist täglich von 7:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Nicht geräumte oder nicht gestreute Wege sind für den Publikumsverkehr nicht freigegeben. Eltern haften für ihre Kinder.

Besuchern ist es grundsätzlich nicht gestattet:

 

  • die Anlage außer mit Kinderwagen oder Rollstühlen zu befahren
  • die Anlage, Bauwerke und andere Einrichtungen zu verunreinigen, zu beschädigen oder von ihren Standorten zu entfernen
  • in der Anlage Ball zu spielen oder zu reiten
  • Hunde frei oder an der langen Leine laufen zu lassen
  • ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers zu musizieren oder Tonwiedergabegeräte zu betreiben
  • ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers Handel, Werbung, Sammlungen oder Sondernutzungen jeglicher Art und Form zu betreiben
  • offenes Feuer zu gebrauchen oder ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers Feuerwerk zu zünden
  • ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers für kommerzielle Zwecke zu fotografieren oder zu filmen

 

Wer gegen die Besucherordnung verstößt, kann aus dem Stallhof verwiesen oder mit einem Verbot belegt werden, diesen künftig zu betreten. Ein Missbrauch der Anlage wird rechtlich verfolgt. Straftaten werden zur Anzeige gebracht.

Wir bitten Sie, im Interesse aller Besucher den Anordnungen der Mitarbeiter der Schlösser und Gärten Dresden bzw. deren Mitarbeiter Folge zu leisten und wünschen einen angenehmen Aufenthalt.