Wettbewerb zur "Entwicklung einer Dachmarke..."

25.06.2004

Bekanntmachung

Der Staatsbetrieb "Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen", Stauffenbergallee 2 in 01099 Dresden (Telefon 0351/ 8274633) beabsichtigt, die Entwicklung einer Dachmarke, eines Corporate Design und eines Kommunikationskonzeptes für den Staatsbetrieb im Wege eines Wettbewerbes zu vergeben. Ziel der zu erbringenden Leistung ist insbesondere, den 2003 gegründeten Staatsbetrieb als Dachmarke mit regional eigenständigen Einzelmarken zu positionieren, die Wettbewerbsfähigkeit, den Bekanntheitsgrad und die Kundenbindung zu erhöhen.
Die Leistung soll in abrechenbaren Teilschritten in den Jahren 2004 und 2005 erbracht werden.
Die Bekanntmachung richtet sich ausschließlich an Full-Service-Agenturen mit Erfahrungen auf kulturtouristischem Gebiet.
Der Auftragsvergabe wird ein dreistufiges engeres, begrenztes Auswahlverfahren vorangestellt. Die erste Stufe bildet dabei der öffentliche Teilnahmewettbewerb. Interessenten werden aufgefordert, ihren Teilnahmeantrag spätestens bis 12.07.2004 bei der oben genannten Stelle einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag muss der Interessent vorlegen: Unternehmensdarstellung mit dem Nachweis der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit; Umsatzzahlen der letzten drei Jahre; Anzahl der festen Mitarbeiter der letzten drei Jahre; Referenzliste; dem Auftragsthema angemessenes Präsentationsmaterial von 3 bis maximal 5 Referenzobjekten; Erklärung, dass sich der Bieter nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet und keine Umstände vorliegen, die ein derartiges Verfahren erwarten lassen.
Hinweis: Eine Rücksendung des Präsentationsmaterials erfolgt nur auf Verlangen des Interessenten.
Der Staatsbetrieb wählt anhand der eingereichten Materialien geeignete Bewerber für das weitere Verfahren aus. Die ausgeschiedenen Bewerber werden mit Angabe von Gründen bis zum 2. August 2004 benachrichtigt, die ausgewählten Bewerber erhalten bis zu diesem Termin die Wettbewerbsunterlagen nebst Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb besteht nicht.

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