Parkeisenbahn Dresden: Expertenkommission präsentiert Zwischenbericht und vorläufiges Kinderschutzkonzept

05.04.2017

bisher keine Hinweise auf neue Vorfälle sexuellen Missbrauchs | Umfangreiche Präventionen und vorläufiges Kinderschutzkonzept | Kommission wünscht offenere Unternehmenskultur

Die Kommission zur Untersuchung der gegenwärtigen Situation der Dresdner Parkeisenbahn (DPE) stellte am Mittwoch, 5. April 2017 ihre Untersuchungsergebnisse in einem „Zwischenbericht über ein vorläufiges Kinderschutzkonzept anlässlich eines Vorfalls sexuellen Missbrauchs bei der Dresdner Parkeisenbahn“ der Öffentlichkeit vor. Der Kommission gehören Heike Mann von Shukura, Dr. Thomas Giesen, Sächsischer Datenschutzbeauftragter a.D. und Joachim Breuninger , Direktor des Verkehrsmuseums Dresden an.

Der Geschäftsführer der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH (SBG), Dr. Christian Striefler beauftragte die Kommission am 20. Februar 2017. Gegenstand des Auftrages war die strukturierte Erfassung von Hinweisen sowie tatsächlich stattgefundenen Grenzverletzungen bei der Zusammenarbeit von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen bei der Dresdner Parkeisenbahn. Ferner bestand die Aufgabe in der rechtlichen Einordnung der erfassten Fälle, in der Analyse der organisatorischen Gegebenheiten des Bahnbetriebs sowie der Implementierung eines vorläufigen Kinderschutzkonzeptes sowie weiterer präventiver Maßnahmen. Hintergrund sind die im Mai 2016 bekannt gewordenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs bzw. die Strafanzeige gegen einen mutmaßlichen Täter. Dieser tötete sich kurz nach Bekanntwerden der Strafanzeige selbst, die Ermittlungen wurden damals eingestellt.

Vorgehensweise

Grundlage für die Erkenntnisse der Kommission waren unter anderem die Befragungen, die in Zusammenarbeit mit Shukura unternommen wurden. Von Dezember 2016 bis März 2017 wurden insgesamt 173 aktive Parkeisenbahner unter 18 Jahren anonym per Fragebogen befragt. In den vergangenen Wochen fand auch eine anonymisierte Befragung von ehemaligen Parkeisenbahnern statt. Darüber hinaus fanden persönliche Gespräche mit Familien – unter anderem auch mit den Familien und Betroffenen – und Mitarbeitern der Parkeisenbahn statt. Zusätzlich führte ein Verfasser des Gutachtens eine umfangreiche Aktenanalyse durch.

Vorkommnisse in der Vergangenheit

Im Rahmen der Untersuchung sollten in freiwilligen Gesprächen mit Mitarbeitern und Betroffenen sowie einer Aktenrecherche die bisherigen Verdächtigungen und Geschehnisse aufgearbeitet werden. Ein wesentlicher Aspekt dabei war, die Vermutungen und Gerüchte von Erkenntnissen aus den Akten zu trennen. Unter den 82 verwertbaren Rückmeldungen der anonymisierten Befragung der Parkeisenbahner unter 18 Jahren waren zwei Meldungen von Personen, die Grenzverletzungen erlebt haben. Diese bezogen sich auf bereits bekannte Vorfälle und Täter und beschrieben keine strafrechtlich relevanten Vorfälle. Die jeweiligen Täter wurden seinerzeit sofort vom Dienst suspendiert bzw. aus dem Verein ausgeschlossen. Insgesamt nennt der Zwischenbericht Vorfälle, in die vier mutmaßliche „Täter“ involviert waren und die in den Jahren zwischen 2010 und 2016 geschehen sind. Mit Ausnahme des mutmaßlichen Täters der Vorkommnisse, die im Mai 2016 bekannt wurden, handelt es sich bei den anderen Grenzverletzungen wohl nicht um strafrechtlich relevante Vorfälle.

Im Resümee kommen die Verfasser des Zwischenberichtes zum Schluss, dass die bisher festgestellten und bekannten Vorfälle ein Fehlverhalten Einzelner darstellen. Weiterhin konnten die Verfasser feststellen, dass es sich auch beim mutmaßlichen Täter der im Mai 2016 bekannt gewordenen Vorfälle um einen Einzeltäter handelte. Ein Netzwerk oder eine strategisch handelnde Gruppe von potenziellen Tätern gibt es bei der Dresdner Parkeisenbahn nicht.

Keine Hinweise auf neue Vorfälle sexuellen Missbrauchs

Die Autoren des Gutachtens stellen nach ihren Untersuchungen und Aktenanalysen fest, dass es zur Zeit keinen Hinweis auf weitere Vorfälle sexuellen Missbrauchs bzw. des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen gibt. Der mutmaßliche Täter der im vergangenen Jahr bekannt gewordenen Vorfälle handelte allein. Soweit bis heute bekannt, ist er zwar sowohl 2010 als auch 2014 im Zusammenhang mit Grenzverletzungen erwähnt worden, allerdings bei keinem weiteren Fall so vorgegangenen wie im Fall von 2016. Was haben wir daraus gelernt?

Ein vorläufiges Kinderschutzkonzept und neue präventive Maßnahmen für die Dresdner Parkeisenbahn

Die bisherige Arbeit an einem Kinderschutzkonzept läuft unter der Leitung von Shukura innerhalb der Steuerungsgruppe, die zu diesem Zweck im Dezember 2016 gegründet wurde. Die Verfasser des Zwischenberichtes schlagen weitere grundlegende präventive Maßnahmen vor. Diese Maßnahmen plant SBG gGmbH in den kommenden Monaten umzusetzen bzw. hat sie zum Teil schon umgesetzt. Dies sind unter anderem:

Neues, vorläufiges Beschwerdemanagement

Künftig führt SBG gGmbH ein umfangreiches - zunächst vorläufiges - neues Beschwerdemanagement bei der Dresdner Parkeisenbahn ein. Bereits ab Saisonstart 2017 kommt dieses neue Beschwerdemanagement zum Einsatz. Hier greifen verschiedene Entscheidungsinstanzen ineinander um zu gewährleisten, dass sich jederzeit jeder Parkeisenbahner, Mitarbeiter oder Eltern an eine eindeutig benannte Person bzw. einen eindeutigen Kontakt wenden können, um sich zu beschweren oder um Vorfälle vertraulich zu melden.

Zu den Vorschlägen zählen weiterhin Schulungsmaßnahmen, Abbau von Hierarchien und sogenannten „Belohnungssystemen“. Künftig wird SBG gGmbH von den Mitarbeitern ein erweitertes Führungszeugnis erbeten, der Förderverein überarbeitet grundsätzlich die vereinsinternen Regeln und führt beispielsweise grundsätzlich ein Sechs-Augen-Prinzip beim Umgang mit Schutzbefohlenen ein.

Pädagogische Fachkompetenz & Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Dresden

Um den Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu professionalisieren schlägt das Gutachten vor, externe aber auch im Unternehmen beschäftigte Fachkompetenz in dieser Arbeit einzusetzen. SBG gGmbH wird (sozial-) pädagogisch geschultes Fachpersonal bei der Dresdner Parkeisenbahn einstellen und künftig stärker mit externen Fachkräften zusammenarbeiten. Der mittlerweile erprobte Kontakt zu Shukura ist eine gute Grundlage. SBG strebt darüber hinaus aber auch eine enge Kooperation mit dem Jugendamt Dresden an.

Eltern stärker einbeziehen

Zu den Vorschlägen zählen unter anderem Maßnahmen, die die Kommunikation zwischen Parkeisenbahn und den Eltern der Parkeisenbahner transparenter gestalten. Ziel ist es, die Eltern stärker in die Aktivitäten bei der Parkeisenbahn mit einzubeziehen. Außerdem ist es wichtig, dass die Eltern die Trennung zwischen dienstlichen und privaten Aktivitäten und Veranstaltungen ihrer Kinder besser erkennen können, denn ein Großteil der bisher festgestellten Vorfälle ereignete sich auf privaten Fahrten, die junge Parkeisenbahner mit Kindern und Jugendlichen unternahmen. Künftig werden solche privaten Reisen oder Veranstaltungen im Rahmen der Arbeit oder Mitgliedschaft nicht mehr gestattet. Zusätzlich wird es auch eine ständige Elternvertretung geben, deren konkrete Rolle noch beschrieben und definiert werden muss.

Bedeutung von Nähe und Distanz

Nähe und Distanz zwischen den Parkeisenbahnern müssen angemessen definiert und beachtet werden. Dazu gehört unter anderem eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme: alle Parkeisenbahner müssen künftig ein Namensschild mit Vor- und Nachnamen tragen.

Striktes Alkoholverbot

Der Konsum von Alkohol im Rahmen der Tätigkeit bei der Parkeisenbahn ist strikt verboten.

Neue, offenere und transparente Unternehmenskultur

Die Verfasser des Gutachtens werben für eine neue, offenere und transparentere Unternehmenskultur. Die Unternehmenskultur muss Raum für Kritik und Beschwerden lassen, Hierarchien und Traditionen dürfen dem nicht entgegenstehen. Umgangston und Umgangsformen sollten dem Leitbild entsprechen und respektvoll und wertschätzend sein. Bevorzugungen oder Benachteiligungen dürfen nicht unterstützt werden.

SBG stellt sich dieser Aufgabe und hat bereits mit den ersten umgesetzten Maßnahmen die Voraussetzung für den Aufbau einer neuen Unternehmenskultur geschaffen.

Sie finden diese Pressemeldung und den Bericht mit sämtlichen Anlagen zum freien Download unter: http://www.schloesserland-sachsen.de/news-presse/

 bzw. ab 6.April 2017 auch unter:

www.grosser-garten-dresden.de

 (unter dem Link zum Großer Garten & Dresdner Parkeisenbahn)

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