Parkeisenbahn Dresden: externer Sachverständiger arbeitet Vorfälle auf.

17.02.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH (SBG) hat vor einigen Tagen aufgrund des Artikels „Keine Notbremse im System" vom 10. Februar 2017 in der Sächsischen Zeitung bei der Staatsanwaltschaft Dresden Anzeige erstattet wegen des Verdachts der Vertuschung einer Straftat. Über ein laufendes Verfahren wird SBG keine Auskünfte mehr geben.

 

Darüber hinaus hat der Geschäftsführer von SBG, Dr. Christian Striefler in Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden von SBG, Herrn Dr.Dr. Michael Antoni, Rechtsanwalt Dr. Thomas Giesen beauftragt, die teilweise schon länger zurückliegenden Vorgänge bei der Parkeisenbahn zu untersuchen und aufzuarbeiten. Dr. Thomas Giesen war von 1992 bis 2003 sächsischer Datenschutzbeauftragter und ist sehr erfahren in Fragen des Datenschutzes, des Strafrechts und des Arbeitsrechts. Herr Giesen soll insbesondere klären, was genau wann passiert ist, wer davon gewusst hat und wie das Handeln der Personen beim Förderverein, bei den Parkeisenbahnern, bei SBG Beschäftigten und den Eltern zu bewerten ist. Dazu werden alle bei SBG beschäftigten Personen angewiesen, Herrn Giesen alle ihn interessierenden Informationen zur Verfügung zu stellen und sich von ihm befragen zu lassen. Ebenso wird der Vorstand des Fördervereins und auch Shukura gebeten, Herrn Giesen bei seiner Untersuchung zu unterstützen.

 

Wie lange die Abfassung des Berichts dauern wird, kann heute noch nicht eingeschätzt werden. Der Bericht soll aber deutlich vor Saisoneröffnung der Parkeisenbahn vorliegen und dem Aufsichtsrat, dem Gesellschafter, den Eltern der Parkeisenbahner und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, sofern die Ergebnisse nicht mit dem Datenschutz und dem Opferschutz kollidieren.

 

Ebenfalls deutlich vor Beginn der Saison der Parkeisenbahn werden vorläufige Maßnahmen zum Kinderschutz, aber auch zur Organisation des Betriebes in der Zusammenarbeit von Parkeisenbahn, Förderverein und Eltern erarbeitet. Unabhängig davon arbeitet SBG weiterhin mit dem Partner Shukura und weiteren Experten an einem nachhaltigen Kinderschutzkonzept.

 

Erst nach Vorliegen des Untersuchungsberichts wird sich SBG zu Fragen in diesem Zusammenhang äußern können

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