Einigung: Die Schlösserverwaltung überträgt Alteigentum an die Familie von Lehndorff

11.02.2010

Der Staatsbetrieb Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen (SBG) und die Erbengemeinschaft nach Heinrich Graf von Lehndorff haben sich über die Rückgabe von Alteigentum an die Erbengemeinschaft geeinigt. Der entsprechende Vertrag wurde am 11.02.2010 durch den Direktor des Staatsbetriebs, Herrn Dr. Christian Striefler, und den Anwalt der Erbengemeinschaft, Herrn Dr. Gerhard Brand, unterzeichnet.

In der Vereinbarung geht es um 556 Fundstücke, darunter Möbel (z.B. Danziger Dielenschränke), Porzellan und Silber, sowie zahlreiche Bücher. Die Erbengemeinschaft hatte die Rückübertragung ihres früheren Eigentums beantragt. Nun werden 363 Gegenstände zurück gegeben, 60 weitere Gegenstände nach einem Bescheid des Bundesvermögensamtes vom 12.08.2009, insgesamt also 423 Stücke. Im Eigentum der SBG und somit in der Burg Kriebstein verbleiben 133 Gegenstände, darunter wertvolle klassizistische Silbergefäße, chinesisches Porzellan und 59 Bücher. Diese Stücke können im Schatzgewölbe besichtigt werden.  Herr Dr. Striefler dankte Herrn Rechtsanwalt Dr. Brand und seiner Mandantschaft für die unkomplizierte Zusammenarbeit bei der Vergleichsverhandlung. „Wir werden für Heinrich Graf von Lehndorff auf Burg Kriebstein eine würdige Gedenkstätte einrichten“. Herr Dr. Brand erklärte: „Die Erbengemeinschaft von Lehndorff will sich der Burg Kriebstein wegen des fairen Verfahrens erkenntlich zeigen.“

 

Heinrich Graf von Lehndorff wurde am 04.09.1944 in Berlin-Plötzensee hingerichtet, da er am Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 beteiligt war. Sein Besitz wurde von den Nationalsozialisten enteignet und teilweise auf Burg Kriebstein eingelagert. Viele Gegenstände, die nun Gegenstand des Vergleiches sind, wurden1986 durch den Schlossleiter der Burg Kriebstein, Herrn Bernd Wippert, durch Zufall in einem stillgelegten Schornstein der Burg entdeckt.

 

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