Freistaat und Bärenzwinger einig

28.11.2003

Was lange währt, wird endlich gut! Der bisherige Pachtvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Bärenzwinger-Club ist nach längeren Verhandlungen in einen Erbbaurechtsvertrag umgewandelt worden. Aus diesem Anlass trafen sich heute die Vertreter der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen und des Dresdner Bärenzwinger beim Notar.

Dieser Erbbaurechtsvertrag ist die Voraussetzung dafür, dass die von der benachbarten evangelisch-reformierten Gemeinde geforderten Schallschutzmaßnahmen möglich werden und auch dafür, dass entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt Dresden zur Weiterentwicklung des Bärenzwinger fließen können.

"Das ist unser Beitrag dazu, dass die Szene in Dresden in ihrer bunten Vielfalt erhalten bleibt" gratulierte Schlösser-Direktor Stéphane Beemelmans den Club-Betreibern.

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