SBG gGmbH: Staatliche Parks und Gärten sind - bei freiem Eintritt - geöffnet.

16.03.2020

Nach der Schließung der Museen und eintrittspflichtigen Parks und Gärten der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH (SBG) hat Geschäftsführer, Dr. Christian Striefler entschieden, die staatlichen Parks und Gärten bis auf Weiteres für Besucher offen zu halten.

Dies gilt für folgende Parks und Gärten:
•    Schlosspark Pillnitz
•    Barockgarten Großsedlitz
•    Schlosspark Weesenstein
•    Klosterpark Altzella
•    Schlosspark Rammenau
•    Großer Garten Dresden
•    Dresdner Zwinger

 

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