Foto- & Drehgenehmigungen

Nutzungsbedingungen

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Bilder aus unserer Fotogalerie können für private, touristische und journalistische Zwecke honorarfrei genutzt werden. Publikationen sind ausschließlich mit einer Berichterstattung über das Schlösserland Sachsen und der Nennung der Homepage vom Schlösserland Sachsen www.schloesserland-sachsen.de möglich. Die Einbindung des Schlösserland Sachsen - Logos soll möglichst gewährleistet sein. Bei der Einbindung des Logos sind die Gestaltungsvorgaben gemäß dem Gestaltungshandbuch zu beachten. Abweichungen sind nur mit unserer Einwilligung möglich. Die honorarfreie Verwendung der Fotos in kommerziellen Verlagsprodukten oder anderen Publikationen zu Wiederverkaufszwecken ist nicht gestattet.

Foto- und Drehgenehmigungen

Die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH arbeitet seit Jahren gern und erfolgreich mit Fotografen, Journalisten, Regisseuren und Medienproduzenten zusammen. Seit dem 14. Februar 2008 gilt für die Erteilung von Foto- oder Drehgenehmigungen eine einheitliche „Rahmenregelung der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen in den Innen- und Außenbereichen der Gebäude sowie auf dem Gelände der Parkanlagen“. Für Medienschaffende ist es nun übersichtlich, einfach und planbar, anhand dieser Rahmenregelung Foto- oder Drehgenehmigungen für die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH zu beantragen und zu erhalten.

Wenn Sie eine Foto- oder Drehgenehmigung für ein einzelnes Objekt beantragen wollen, richten Sie den Antrag bitte an den jeweiligen Schlossbetrieb. Sollten Sie die Genehmigung für mehrere Objekte benötigen, können Sie den Antrag gern direkt an die Zentrale der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH stellen. Wir bitten Sie, Ihren Antrag mindestens 4 Wochen vor dem von Ihnen geplanten Drehbeginn per Email an uns zu stellen.

Kontakt

Dr. Andrea Dietrich

+49 35027 626-130

Bitte beachten Sie, dass die Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH im Dresdner Zwinger lediglich für die Außenbereiche Foto- oder Drehgenehmigung erteilen können. Speziell für die Ausstellungsräume im Innenbereich liegt die Zuständigkeit bei den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden.

Ansprechpartner für Presse

PR-Managerin

Anita Radicke

Stauffenbergallee 2a
01099 Dresden

+ (49) 351 56391-1315